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Weitere Artikel der Ausgabe März 2020:
-
Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Artikel lesen
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Energetische Sanierungsmaßnahmen
Neue Verordnung der Bundesregierung Artikel lesen
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Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019
Rückstellungen für geleistete Überstunden Artikel lesen
-
Beschäftigung EU-Ausländer
Kinderfreibeträge und Lohnsteuerklassen Artikel lesen
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Verpflegungsaufwendungen
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Verpflegungspauschalen ab 2020 angehoben. Artikel lesen
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Betriebsvorrichtungen gesondert betrachten
Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“. Artikel lesen
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Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. Artikel lesen
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Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Allgemeine Vorbeugemaßnahmen Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
Kurzarbeitergeld Artikel lesen
Fahrräder für die Mitarbeiter
Klimaschutz mit Fahrrädern und dem Elektrofahrrad
Die Nutzung von Fahrrädern, vordergründig von Elektrofahrrädern, anstelle von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor trägt zweifelsohne zum Klimaschutz bei. Der Steuergesetzgeber unterstützt die Ausgabe von Elektrofahrrädern an Mitarbeiter seit Jahren. Zum Jahresanfang hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen neuen gleichlautenden Ländererlass zur steuerlichen Behandlung veröffentlicht (vom 9.1.2020 – 3-S233.4/187).
Private Nutzung
Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrrades oder Elektrofahrrades gilt nach wie vor folgende Grundregel: Es sind 1 % der auf volle € 100,00 abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrradherstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme, inklusive Umsatzsteuer anzusetzen. Mit den 1 % sind neben den Privatfahrten sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte als auch Fahrten zu Sammelpunkten abgegolten.
Halbe-/Viertel-Bemessungsgrundlage
Hinsichtlich des Ansatzes der Bemessungsgrundlage unterscheidet der Erlass zwischen folgenden Zeiträumen:
- Das Fahrrad bzw. Elektrofahrrad wurde ab dem 1.1.2020 überlassen: Es ist lediglich ein Viertel der o. g. Bemessungsgrundlage zu versteuern.
- Das Fahrrad bzw. Elektrofahrrad wurde ab dem 1.1.2019 überlassen: Für das Kalenderjahr 2019 muss noch die Hälfte der o. g. Bemessungsgrundlage als geldwerter Vorteil angesetzt und versteuert werden.
- Das Fahrrad bzw. Elektrofahrrad wurde bereits vor dem 1.1.2019 überlassen: Es ist die volle Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies gilt auch, wenn der Nutzungsberechtigte für das Fahrrad ab dem 1.1.2019 gewechselt hat. Damit soll ein möglicher „Ringtausch“ der Fahrräder unter den Beschäftigten unterbunden werden.
Freigrenze
Unverändert bleiben die Länderfinanzbehörden dabei, dass die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von € 44,00 pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz/EStG) nicht anwendbar ist, auch nicht bei einer Halbierung oder Viertelung der Bemessungsgrundlage (vgl. Erlass Rz. 3).
Fahrräder als Kraftfahrzeuge
In den Randziffern 5 und 6 des Erlasses wird wie bereits in den gleichlautenden Erlassen vom 13.3.2019 auf die verkehrsrechtliche Einordnung von Elektrofahrrädern verwiesen. Ein Elektrofahrrad ist dann als Kraftfahrzeug einzustufen, wenn es schneller als 25 km/h fahren kann. Für solche Elektroräder gelten die Bewertungsregelungen für die Überlassung von Dienstwagen entsprechend.
Stand: 25. Februar 2020