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Weitere Artikel der Ausgabe April 2020:
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Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Artikel lesen
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Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen
Weitreichende Änderungen im Zivilrecht Artikel lesen
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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Schreiben Spitzenverband der GKV Artikel lesen
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Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Allgemeine Vorbeugemaßnahmen Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
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Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
Kurzarbeitergeld Artikel lesen
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Grundrente ab 2021
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ElsterFormular nur noch bis Jahresende
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Kleinbetragsrentenabfindung
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Werbeleistungen für den Arbeitgeber
Neue FG-Rechtsprechung Artikel lesen
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Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung
Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020 Artikel lesen
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Vorabpauschale Basiszins 2020
Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Artikel lesen
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Durchschnittswerte zählen nicht!
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer Artikel lesen
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Mietpreisbremse
Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Artikel lesen
Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise
Corona-Krise
Von der Corona-Krise ist zwischenzeitlich jeder betroffen. Die Finanzbehörden wollen insbesondere Unternehmern und Freiberuflern bei Liquiditätsproblemen durch Steuerstundungen und Verzicht bzw. Herabsetzung von Steuervorauszahlungen helfen.
Stundung von Steuerzahlungen
Die Finanzbehörden gewähren Unternehmern, die „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich“ von der Corona-Krise betroffen sind, Steuerstundungen bis 31.12.2020. Dies gilt für Steuerforderungen, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits fällig sind oder fällig werden. Steuerstundungen betreffen die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Nicht stundungsfähig sind Quellensteuern, die für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten sind, wie z. B. Lohnsteuern oder Kapitalertragsteuern auf Zinseinkünfte. Bezüglich der Lohnsteuer können aber fallweise die Vorauszahlungen angepasst werden (BMF-Schreiben vom 19.03.2020, IV A 3 - S 0336/19/10007:002).
Anpassung von Steuervorauszahlungen
Steuerpflichtige können fällige Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer auf Antrag herabsetzen oder je nach Einzelsituation ganz aussetzen lassen. Dies gilt zunächst für bis zum 31.12.2020 fällige Steuervorauszahlungen. Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2021 müssen besonders begründet werden.
Voraussetzungen, Antragstellung
Anträge auf Steuerstundungen sowie auf Herabsetzung oder Aufhebung von Steuervorauszahlungen dürfen die Finanzbehörden nicht deshalb ablehnen, „weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können“, wie es in dem BMF-Schreiben heißt. Somit sind Antragsteller nicht gefordert, ihre finanziellen Schäden zu quantifizieren, was in der aktuellen Situation ohnehin schwierig sein wird. Die Finanzämter sind gemäß BMF-Schreiben angehalten, bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen keine strengen Anforderungen zu stellen. Stundungszinsen werden nicht erhoben. Säumniszuschläge fallen ebenfalls nicht an bzw. sind nach dem BMF-Schreiben zu erlassen.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 30.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Stand: 31. März 2020