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Weitere Artikel der Ausgabe April 2020:
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Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Artikel lesen
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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Schreiben Spitzenverband der GKV Artikel lesen
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Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise
Finanzämter helfen mit Steuerstundungen Artikel lesen
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Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Allgemeine Vorbeugemaßnahmen Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
Kurzarbeitergeld Artikel lesen
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Grundrente ab 2021
Gesetzentwurf der Bundesregierung Artikel lesen
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ElsterFormular nur noch bis Jahresende
Einstellung der Website zum Jahresende Artikel lesen
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Kleinbetragsrentenabfindung
Anpassung des BMF-Schreibens Artikel lesen
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Werbeleistungen für den Arbeitgeber
Neue FG-Rechtsprechung Artikel lesen
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Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung
Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020 Artikel lesen
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Vorabpauschale Basiszins 2020
Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Artikel lesen
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Durchschnittswerte zählen nicht!
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer Artikel lesen
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Mietpreisbremse
Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Artikel lesen
Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen
Allgemeines Leistungsverweigerungsrecht
Das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ beinhaltet u. a. ein allgemeines Leistungsverweigerungsrecht betreffend Dauerschuldverhältnisse, die vor dem 8.3.2020 begründet wurden, befristet bis zum 30.6.2020. Voraussetzung ist, dass der Schuldner aufgrund der Corona-Pandemie seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ohne seinen angemessenen Lebensunterhalt oder den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu gefährden. Voraussetzung ist aber auch andererseits, dass der Gläubiger durch den Zahlungsausfall nicht selbst in eine Schieflage gerät, etwa weil die wirtschaftliche Grundlage seines Gewerbebetriebs gefährdet würde. Kein Leistungsverweigerungsrecht gilt im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Für Mietverhältnisse gelten nachfolgende Regelungen.
Mietverhältnisse
Für Wohn- und Gewerbemietverhältnisse sieht das Gesetz ein allgemeines Kündigungsverbot der Vermieter aufgrund von Miet- oder Pachtrückständen vor, die in der Zeit vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 pandemiebedingt entstehen. Ausgeschlossen sind auch ordentliche Kündigungen. Die Beschränkungen gelten bis zum 30.9.2022. Ebenfalls bis zu diesem Stichtag haben Mieter und Pächter Zeit, ihre Zahlungsrückstände auszugleichen. Zum Nachweis der pandemiebedingten Zahlungsausfälle reicht die Glaubhaftmachung des Mieters aus.
Verbraucherdarlehen
Fällige Zahlungen aus Darlehensverträgen, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, sind kraft Gesetzes in der Zeit vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 gestundet. Voraussetzung ist, dass der Darlehensnehmer durch die Pandemie außergewöhnliche Einnahmeausfälle verkraften muss. Nach dem 30.6.2020 sollen die Vertragspartner über entsprechende Rückzahlungsmodalitäten verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, verlängert sich die Vertragslaufzeit um drei Monate. Die Stundung gilt hier auch dann nicht, wenn diese für den Darlehensgeber unzumutbar wäre. Die Stundungsfristen können von der Bundesregierung bis zum 30.9.2020 verlängert werden.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 10.4.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html
Stand: 16. April 2020